Bezirksfischereiverein Landsberg am Lech e.V.

Bezirksfischereiverein Landsberg am Lech e.V.

Datenschutzgrundordnung
des Bezirksfischereivereins Landsberg am Lech e.V.


Präambel

Der Bezirksfischereiverein Landsberg am Lech verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation von Veranstaltungen und Arbeitseinsätzen, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern, sowohl automatisiert auf PC-Basis als auch nicht automatisiert z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte (Presse, Verbände) weitergeleitet oder Dritten (Stadtverwaltung Landsberg, Landratsamt Landsberg) offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Hinweise zu Patenschaften bei Jugendfischern.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Verbänden (Fischereiverband Oberbayern, e.V. Landesfischereiverband Bayern e.V.) werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese Verbände weitergeleitet ( Versand der Verbandszeitschrift, interne Abrechnung zwischen Verein und Verband, Meldung zu Totenehrungen auf Verbandstagungen)

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten im Vereinsblatt und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Die Veröffentlichung von Fotos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

3. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, mit Vorname, Nachname, Funktion und Aufgabenbereich veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem 1. Vorsitzenden zugeordnet.

Der 1. Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern werden den Vorständen insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn dies zur Abwicklung von Vereinsaufgaben erforderlich ist.. Über die Herausgabe entscheidet der für den Datenschutz verantwortliche Vorsitzende. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Für den ordnungsgemäßen Verkauf von Tageskarten durch dafür ausgewählte Mitglieder oder Dritte dürfen in den dafür verwendeten Listen nur die Namen von Vereinsmitgliedern ohne weitere persönliche Zusatzangaben genannt werden.

4. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation der Vereinsmitglieder mit dem Verein und umgekehrt ist ein vereinseigener E-Mail-account eingerichtet. (1.Vorsitzender@bfvll.de). Für die Kommunikation per e-mail innerhalb des Vorstands werden die privaten accounts unter Beachtung von § 7 dieser Datenschutz.- Grundordnung herangezogen.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitglieder des Vorstands und Personen, die im Auftrag des Vorstands personenbezogene Daten für ihre Aufgabenerledigung benötigen(z.B. Tageskartenverkauf, Organisation von Vereinsveranstaltungen), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. Die Verpflichtungserklärungen sind in schriftlicher Form abzugeben und im Archiv des Vereins aufzubewahren.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Der Bezirksfischereiverein Landsberg am Lech e.V. hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da die Anzahl von Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, unter zehn liegt.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält einen zentralen Auftritt im Internet. Die Einrichtung und Unterhaltung im Internet obliegt dem 1. Vorsitzenden. Änderungen dürfen ausschließlich nach dessen Anforderung durch den Administrator vorgenommen werden.

2. Der 1. Vorsitzende ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Der Personenkreis gem. § 7 dieser Datenschutzerklärung kann nur im Rahmen der jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben können mit Bußgeldern oder mit Freiheitsstrafen vom Landesamt für Datenschutzaufsicht verfolgt werden. Verstöße gegen diese Datenschutzgrundordnung können nach § 7 der Vereinssatzung geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzgrundordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 24. 07. 2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.


Landsberg am Lech, 24. Juli 2018